Versand und Zahlung
Liefer- und Versandbedingungen
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, werden Warenlieferungen ab Werk (Ex-works) geliefert.
Teillieferungen, wenn nicht anders vereinbart, sind zulässig.
Musterlieferungen erfolgen gegen Berechnung
Rücklieferungsansprüche bei Über-, Fehlbestellungen bestehen, wenn nichts anderes vereinbart, nicht.
Der Kunde ist damit einverstanden, bei gegenseitiger Vereinbarung einer Rücklieferung mindestens 25% des Warenwertes berechnet zu bekommen.
Bei Sonderbauteilen außerhalb des Standardprogramms, wenn nichts anderes vereinbart ist, besteht eine gegenseitige Abnahmeverpflichtung.
Die Annahme der Lieferung oder Bestätigung eines Kontraktes durch den Käufer verpflichtet den Käufer zur Abnahme der Ware.
Der Käufer ist dann auch zur Abnahme von Überlieferungen verpflichtet.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich, falls nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden, ab Werk exklusive Mehrwertsteuer.
Auch bei bestätigten Aufträgen behalten wir uns eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise vor, wenn nach Vertragsabschluss Werkstoffpreise oder Löhne steigen oder infolge von Währungsfluktuationen oder anderen Veränderungen der Import/Exportkosten sich Kostenfaktoren ändern.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass ein Mindestauftragswert von 50,00 Euro besteht. Wir sind berechtigt, bei Bestellungen unterhalb des Mindestauftragswertes, je nach Bearbeitungsaufwand einen Zuschlag bis zum Mindestauftragswert zuzüglich Fracht zu berechnen.
Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto, jeweils gerechnet vom Ausstellungsdatum, zu bezahlen.
Wird das Zahlungsziel überschritten, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont-, Einzugs- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Unsere Vertreter und Angestellten sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur bei Vorlage einer besonderen Inkassovollmacht berechtigt.
Der Besteller kann nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder deswegen Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Besteller sämtliche, auch künftige Forderungen aus der Geschäftsverbindung gezahlt hat.
Werden Lieferungen auflaufende Rechnungen ausgeführt, so gilt der Eigentumsvorbehalt zur Sicherung des Saldos.
Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir übersteigende Sicherungen freigeben.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Nehmen wir Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes zurück, so werden uns 15 % des Auftragspreises pauschal für unsere mit der Rücknahme verbundenen Kosten vergütet.